Honorar
Private Kassen und Beihilfestellen übernehmen im günstigen Fall einen großen Teil der Kosten. Wichtig ist es, VOR dem Beginn der Therapie die Träger zu informieren.*
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Heilpraktiker und erfolgt im 15 Minuten Takt. Die Leistungsangaben beziehen sich auf 60 Minuten.
Gesprächstherapie 80 Euro
EMDR 80 Euro
Hypnose offene Themenbearbeitung 80 Euro
Hypnose Gewichtsreduktion Paket 399 Euro
Hypnose Raucherentwöhnung Paket 399 Euro
Gartentherapie 70,00 EUR
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Sozialhilfeempfänger und Auszubildende erhalten einen Sozialtarif
Zahlungsmodalitäten, Terminabsagen, Versäumnisse
Das Honorar für die Leistungen kann entweder direkt nach der Sitzung in bar oder spätestens 14 Tage nach der Rechnungsstellung per Überweisung bezahlt werden.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich, aber mindestens 24 Stunden vorher. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen oder unangekündigt nicht erscheinen, muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% der vereinbarten Leistung in Rechnung stellen.
Hypnose – Paketangebote
Die Hypnose-Paketangebote sind im Vorfeld in Bar oder per Überweisung zu zahlen. Der Betrag muss spätesten 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin auf meinem Konto eingegangen sein.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich, aber mindestens 24 Stunden vorher. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen oder unangekündigt nicht erscheinen, muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 75,00 € in Rechnung stellen.
* Kostenübernahme für Psychotherapie durch GKV und PKV:
Für die Gesetzlichen Krankenversicherer gelten Heilpraktiker (für Psychotherapie) in aller Regel n i c h t als „Leistungserbringer“ im Sinne des Sozialgesetzbuches. Deshalb werden von den Gesetzlichen Krankenkassen die meisten Anträge auf eine außervertragliche Psychotherapie nach §13 13 SGB V abgelehnt, wenn der Therapeut ein Heilpraktiker (für Psychotherapie) ist.
Ausnahme ist, wenn das im Sozialgesetzbuch beschriebene „Systemversagen“ nachgewiesen wird. Voraussetzungen, die der Patient seiner Krankenkasse gegenüber erfüllen muss, sind generell:
Die medizinische Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Psychotherapie muss durch eine (fach)ärztliche Bescheinigung mit einer entsprechenden ICD-10-Diagnose nachgewiesen werden. Die geplante Psychotherapie muss vorab bei der GKV beantragt und durch den Medizinischen Dienst bewilligt werden. Dies geschieht nur, wenn eins der drei zugelassenen Richtlinienverfahren (Psychoanalyse / Tiefenpsychologie / Verhaltenstherapie) angewandt wird. Hypnose und EMDR gelten dabei als verhaltenstherapeutische Methoden.
Es muss ein detaillierter Nachweis darüber vorgelegt werden, wann der Patient bei welchen kassenzugelassenen (ärztlichen oder psychologischen) Psychotherapeuten nach einem Therapieplatz gefragt hat und welche Mindest-Wartezeiten ihm dabei genannt worden sind. Als unzumutbar gelten bei Erwachsenen 6 Monate Wartezeit und Entfernungen über 25 km zur Praxis des Therapeuten.
Die Preise sind ab 01.01.2021 gültig.